Die Zukunft gehört einem selbstverständlichen Miteinander von Naturmedizin und Schulmedizin - im Alltag von Ärzt*innen und Patient*innen, in der Erstattung durch die Krankenkassen und in Forschung und Lehre. Die Gegenwart sieht leider noch anders aus: Gesetzliche Krankenkassen erstatten derzeit lediglich einen kleinen Teil naturmedizinischer Behandlungskosten. Und das auch nur auf freiwilliger Basis über ihre Satzungsleistungen – die sie jederzeit ändern können. Das bedeutet, dass viele Menschen, die über Jahre gute Erfahrungen mit natürlichen Heilverfahren gemacht haben, den Großteil der Kosten allein tragen müssen. Besonders chronisch Kranke erleben täglich, dass die konventionelle Medizin allein nicht hilft, sich ihre Lebensqualität mit ergänzenden Verfahren der Naturmedizin aber deutlich verbessert. Viele von ihnen navigieren sich oft jahrzehntelang weitgehend auf eigene Kosten durch ihre Krankheit und fühlen sich von der Solidargemeinschaft im Stich gelassen. Viele können sich Naturmedizin auf Dauer nicht leisten und müssen notgedrungen auf erfolgreiche Verfahren verzichten. Das ist zutiefst ungerecht.

Es ist ebenso ungerecht, dass über die weit verbreitete Forschungsfinanzierung durch Pharmaunternehmen [1] derzeit fast ausschließlich patentierbare Medikamente beforscht werden, die einen hohen Profit versprechen. Pflanzenextrakte und etablierte naturmedizinische Methoden, wie zum Beispiel Kunst- oder Ordnungstherapien, sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eher uninteressant und spielen deshalb in der Forschung kaum eine Rolle. Auch die öffentliche Hand, etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), fördert naturmedizinische Forschung nur in wenigen Ausnahmefällen. Gleichzeitig fordern Politiker und Leistungsträger aber Studien und wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise für Naturmedizin ein. Perfide und darüber hinaus ein eklatantes Missverhältnis zwischen der sehr häufigen Nutzung von Naturmedizin durch die Bürger*innen und deren mehr als stiefmütterlichen Behandlung durch öffentliche Forschungsinstitutionen.

Ungerecht und nicht länger hinnehmbar ist es zudem, wenn Studierenden und Auszubildenden von Heil- und Gesundheitsberufen regulär ausschließlich Kenntnisse und Fertigkeiten schulmedizinischer Verfahren vermittelt werden und bewährtes Erfahrungswissen vorenthalten bzw. lediglich als Wahlfach angeboten wird.

Kurz: Naturmedizin und Schulmedizin werden in der medizinischen Versorgung, in der Forschung und in der Lehre nicht adäquat berücksichtigt. Daran muss sich etwas ändern!

  • Die Kosten der klassischen Naturheilverfahren (zum Beispiel der ganzheitlichen fünf Elemente nach Kneipp), der „Besonderen Therapierichtungen“ (Phytotherapie, Anthroposophische Medizin, Homöopathie) sowie Verfahren bewährter traditioneller Medizinsysteme wie z.B. der Chinesischen oder Ayurvedischen Medizin müssen stärker durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden.
  • Öffentliche Forschungsgelder müssen verstärkt auch zur Erforschung komplementärer und naturheilkundlicher Therapieverfahren bereitgestellt werden, zum Beispiel durch Gründung eines aus Bundesmitteln finanzierten unabhängigen Instituts zur Evaluation dieser Verfahren.
  • Etablierte Verfahren der Naturmedizin müssen systematisch und verbindlich sowie inhaltlich und qualitativ hochwertig Teil der Ausbildungsordnungen für alle Gesundheits- und Heilberufe sein.

Um diese Forderungen in der Politik durchzusetzen, wollen wir uns laut und deutlich Gehör verschaffen. Werden Sie mit uns aktiv, um Unterstützer*innen zu gewinnen und das Bündnis zu erweitern: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich zu engagieren und einzubringen.

[1] Ausführliche Informationen (PDF) zu den Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland vgl. "Rahmenbedingungen und Finanzierung universitärer Gesundheitsforschung", Seite 9. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag.