Schulmedizin gibt es bei Ärzt*innen. Und Naturmedizin? Zum Teil ebenfalls bei Ärzt*innen – und natürlich bei Heilpraktiker*innen. Diese Berufsgruppe wird in Medienberichten häufig pauschal abgewertet. Im Gegensatz hierzu stehen die Erfahrungen von Millionen Patient*innen: Im Allgemeinen genießen Heilpraktiker*innen ein hohes Vertrauen, und machen aus Sicht der meisten Patient*innen einen guten Job. Fehlbehandlungen und andere Kunstfehler dürften jedenfalls eher eine seltene Ausnahme sein – die in den Medien erwähnten Negativberichte zu Heilpraktiker*innen sind sehr bedauerlich, werden jedoch oft verallgemeinert, ohne dass es belastbare wissenschaftliche Erhebungen und Studien gäbe. Ähnliche Geschichten über „schwarze Schafe“ ließen sich auch über andere Berufsgruppen erzählen. Ein Indikator für das Risiko, das Heilpraktiker*innen für das öffentliche Gesundheitswesen darstellen, ist wirtschaftlicher Natur: Eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker*innen kostet unter 10 Euro im Monat. Das deutet nicht darauf hin, dass sich Patient*innen durch Heilpraktiker*innen häufig fehlbehandelt fühlen. Nichtsdestotrotz ist aus Patient*innensicht einiges verbesserungsbedürftig im Heilpraktikerwesen.
Rahmenbedingungen
Ärzt*innen dürfen im Rahmen der gesetzlich gewährten Therapiefreiheit auch naturmedizinische Behandlungen anbieten. Für einige Verfahren existieren Zusatzbezeichnungen, die von den Landesärztekammern nach Ablegen einer Prüfung an Fachärzte vergeben werden, zum Beispiel „Naturheilverfahren“ oder „Homöopathie“. Diese garantieren eine vollzogene Ausbildung nach den Kriterien der jeweiligen Weiterbildungsordnung. Wollen Ärzt*innen solche Therapien offiziell auf ihrem Praxisschild ausweisen, müssen sie über die entsprechende Zusatzbezeichnung verfügen. Andere Verfahren sind nicht in dieser Weise staatlich geschützt, etwa Osteopathie oder Anthroposophische Medizin. Verschiedene private Institute bieten aber Fortbildungen für unterschiedlichste naturmedizinische Verfahren an und zertifizieren zum Teil.
Derzeit arbeiten in Deutschland rund 47.000 Heilpraktiker*nnen.1 Heilpraktiker*innen dürfen als nicht-ärztliche Therapeuten Menschen selbstständig behandeln. Allerdings ist das Behandlungsspektrum gegenüber Ärzt*innen eingeschränkt: Heilpraktiker*innen dürfen zum Beispiel viele Infektionskrankheiten nicht behandeln, keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verordnen und weder Geburtshilfe leisten noch Zahnbehandlungen durchführen. Heilpraktiker*in wird man durch das Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung beim Gesundheitsamt. Schulmedizinische Grundkenntnisse werden in jedem Fall abgefragt. Naturmedizinische Verfahren gehören nicht in allen Bundesländern zum geprüften Stoff. Heilpraktikerschulen bieten Curricula für die Heilpraktikerprüfung an, innerhalb derer neben den schulmedizinischen Kenntnissen auch naturmedizinische Therapieverfahren gelehrt werden. Fortbildungsveranstalter zertifizieren teilweise Heilpraktiker*innen für bestimmte Therapierichtungen. Es existieren jedoch keine staatlich kontrollierten Qualifikationen in Bezug auf naturmedizinische Verfahren, die den ärztlichen Zusatzbezeichnungen vergleichbar wären.
Wer kann was?
Der schulmedizinische Ausbildungsstandard ist bei Ärzt*innen höher als bei Heilpraktiker*innen. Naturmedizin sollte die Kernkompetenz des Heilpraktikerberufs darstellen. Die Ansprüche, die die Ärztekammern für naturmedizinische Zusatzbezeichnungen stellen, garantieren, je nach Verfahren, mindestens Basisfähigkeiten. Derartige Basisfähigkeiten garantiert die Bezeichnung „Heilpraktiker*in“ nicht unbedingt. Die von privaten Institutionen für Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen angebotenen Fortbildungen und Zertifikate unterscheiden sich mitunter sehr stark in Inhalt und Umfang. Manche davon übersteigen, qualitativ wie quantitativ, die ärztlichen Zusatzbezeichnungen zu naturmedizinischen Verfahren, andere bleiben dahinter zurück. Unter anderem hieraus resultiert die Tatsache, dass manche Heilpraktiker*innen nicht weit über Laienniveau praktizieren, andere aber in Bezug auf bestimmte naturmedizinische Verfahren geradezu Koryphäen sind, die die meisten Ärzt*innen auf diesem Gebiet locker in den Schatten stellen, wenn diese sich nicht über die entsprechende Zusatzbezeichnung hinaus fortgebildet haben.
Quo vadis Heilpraktiker*in?
Wünschenswert aus Patient*innensicht ist also eine qualitativ hochwertige Standardisierung der Heilpraktikerausbildung im Hinblick auf schul- wie auf naturmedizinische Therapieverfahren. In der Schweiz etwa werden anspruchsvolle staatliche Diplome für Naturheilpraktiker*innen in vier Richtungen vergeben: Ayurveda, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN).2 Derartige Abschlüsse könnten in Deutschland z. B. an eigens hierfür eingerichteten Fachhochschulen für Heilpraktiker*innen erworben werden. Denkbar wäre auch eine Angleichung der Ausbildung für Heilpraktiker*innen aus den entsprechenden Verbänden heraus. Hierfür müssten sich diese auf bestimmte Lehrpläne, Zertifikate usw. einigen. Auch auf diese Weise könnte sichergestellt werden, dass der/die Heilpraktiker*in der Zukunft eine fundierte Ausbildung in denjenigen Therapieverfahren genossen hat, die sie/er ihren/seinen Patient*innen anbietet. Ob staatlich dekretiert, akademisiert oder aus der Heilpraktikerschaft selbst geschaffen: Verbindliche Standards auf hohem Qualitätsniveau müssen her!
Fazit
Weil’s hilft! erkennt die große Bedeutung von Heilpraktiker*innen für das deutsche Gesundheitswesen an. Eine Studie der Hochschule Fresenius zeigt, dass auch Patienten mit der Behandlung beim Heilpraktiker sehr zufrieden sind. Für uns als Patient*innen wünschen wir uns aber eine Reform des Berufsbildes, die die bestmögliche medizinische Versorgung garantiert und zwar durch hohe, verbindliche Mindestanforderungen bei der Ausbildung.
Letztlich soll jeder Mensch im Einzelfall eine medizinische Betreuung wählen können, durch die er sich optimal versorgt fühlt, sei es durch Schulmedizin, Naturmedizin oder eine Kombination aus beidem. Dazu gehört auch die freie Therapeut*innenwahl, unabhängig davon, welcher Berufsgruppe er/sie angehört.
Quellen
1 heilpraktiker-fakten.de
2 ausbildung-weiterbildung.ch