Durch den aktuellen Beschluss des Bundestages für das "Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin", kurz MTA-Reform-Gesetz, haben Heilpraktiker*innen keine Einschränkungen bei der Ausübung ihres Berufes mehr zu befürchten. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Großen Koalition, der Linken und der Grünen gegen die Stimmen der AfD angenommen, die FDP enthielt sich.

In erster Linie geht es in dem Gesetzesentwurf um die Aufwertung von medizinisch-technologischen Berufen. Durch eine Namensänderung, dem Verbot der Erhebung von Schulgeld sowie der Vergütung und Modernisierung der Ausbildung sollen mehr junge Menschen in Deutschland für diesen Beruf gewonnen werden.

Es bleibt beim geltenden Recht

Doch in den ersten Fassungen des Gesetzes sollten gleich noch zwei weitere Angelegenheiten geregelt werden: Die Rechtssicherheit für Rettungssanitäter bei der Ausübung ihrer Arbeit, bevor ein Arzt eintrifft, sollte erhöht werden. Zudem sah es vor, nur noch einem bestimmten Personenkreis zu erlauben, Labordienstleistungen zu beauftragen. Das hätte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit von Heilpraktiker*innen gehabt. Diese Forderung konnte mithilfe der Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion jedoch abgewehrt und ein Festhalten am derzeit geltenden Recht bewirkt werden.

Es ist also Heilpraktiker*innen weiterhin möglich, unmittelbar ohne ärztliche Beteiligung Tätigkeiten, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit oder der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, bei Medizinischen Technologen und Technologinnen, so die zukünftige Bezeichnung von MTA, anzufordern.

Das MTA-Reformgesetz muss noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Ist das passiert, soll es am 1. Januar 2023 in Kraft treten.