30. Oktober 2023 - In Krankenhäusern werden zunehmend sogenannte Pflegepersonaluntergrenzen durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. In der Neurochirurgie soll es beispielsweise ab 01. Januar 2024 Pflegepersonaluntergrenzen geben. Für etliche Bereiche, wie Intensivmedizin, Geriatrie oder Unfallchirurgie, gelten diese Untergrenzen bereits.
Auf den ersten Blick scheinen solche Grenzen dem Wohle des Patienten zu dienen, sichern sie doch zumindest ein Mindestmaß an Personal. Und dennoch haben sie bei genauerer Prüfung ihre Schattenseiten: Einen starren Betreuungsschlüssel einzuhalten stellt die Krankenhäuser vor bürokratische Herausforderungen in Form von Dokumentations- und Nachweispflichten, die zusätzlich zum allgemeinen Personalmangel zu bewältigen sind.
Zudem ist das System einer „Untergrenze“ der falsche Ansatz: Eine Untergrenze dient weder dem Patientenwohl noch trägt es zur dringend erforderlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal bei. Ganz im Gegenteil, die Gefahr besteht, dass dieses Mindestmaß an Kapazität der neue Standard wird und dann das System Krankenhaus ̶ derart auf Kante genäht ̶ andauernd kurz vorm Kollaps steht, sollte Pflegepersonal ausfallen oder das Patientenaufkommen spontan steigen.
Wir von weil’s hilft! fordern eine grundsätzliche Debatte zur Frage, wie Abläufe in Krankenhäusern zum Wohle der Patienten sowie des Personals gleichermaßen gestaltet werden können.
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