Diskussion um Kooperationen zwischen Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen

Die seit längerer Zeit andauernden Diskussionen um die Zukunft des Heilpraktikerberufes tun der Beliebtheit dieser Berufsgruppe und der von ihnen praktizierten Methoden keinen Abbruch. Viele Patient*innen wünschen sich vielmehr, dass Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen sich im Behandlungsalltag abstimmen und die verschiedenen Ansätze und Methoden miteinander verbinden. Momentan unmöglich, denn die bestehende Muster-Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) setzt der Zusammenarbeit mit Personen, die nicht Ärztin oder Arzt sind, enge Grenzen. Kooperationsgemeinschaften sind bislang lediglich mit Berufsangehörigen anderer akademischer Heilberufe oder staatlicher Ausbildungsberufe sowie mit Naturwissenschaftler*innen und Angehörigen sozialpädagogischer Berufe möglich. Da es für Heilpraktiker*innen jedoch keine staatlich anerkannte Ausbildung gibt und der Beruf nicht zu den akademischen Heilberufen gehört, fallen sie durch das Raster. “Dass es seitens der Ärzteschaft ein Kooperationsverbot gibt, ist überholt”, meint der CDU-Abgeordnete Alexander Krauß. Deshalb hat er die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags beauftragt, zu prüfen, wie die derzeitige Rechtslage geändert werden könnte. So wäre es zum einen möglich, den Beruf des Heilpraktikers formell in den Katalog der Berufe aufzunehmen, mit denen Ärzte zusammenarbeiten dürfen. Zum anderen könnte man ihn in einen staatlichen Ausbildungsberuf umwandeln, was automatisch eine Zusammenarbeit mit Ärzten möglich machen würde - laut Krauß die bessere Lösung.  

Widerstand gegen den Vorschlag kommt von der Bundesärztekammer sowie von anderen Politikern, etwa dem SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach. Beide betonen die aus ihrer Sicht mangelnde Qualifikation von Heilpraktikern. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer fordert “das Spektrum der heilpraktischen Behandlung zu überprüfen und dringend zu begrenzen” und verweist auf einen Passus im Koalitionsvertrag, der eine Überprüfung heilpraktischer Behandlungen “im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit” vorsieht. Wie dieser Satz umgesetzt werden könnte, wird derzeit in einem Rechtsgutachten geprüft, das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde. Mit einer Veröffentlichung wird im Oktober gerechnet, weil’s hilft! wird darüber berichten.

Mit der Realität von Patient*innen haben derartige Diskussionen derweil nichts zu tun. Sie erleben die Behandlungen von Heilpraktiker*innen in der übergroßen Mehrheit als hilfreich und konsultieren sie weiterhin – nur sprechen sie mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin nicht darüber. Weil's hilft! meint: Diesen Zustand im Sinne der Patientensicherheit zu beenden, ist wirklich überfällig!

Quelle

Tagesspiegel.de, 16. August 2020