25.Juni 2021 - Im Rahmen des aktuell verabschiedeten Beschlusses zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hat der Bundestag unter anderem die Kur wieder zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen gemacht. Damit werden sowohl ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten als auch stationäre Präventionsleistungen wieder als Kuren für jedermann möglich.  

Die Kur wurde als Pflichtleistung 1998 abgeschafft und zur Ermessensleistung degradiert. Mit der Wiederaufnahme durch das neue Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) haben Versicherte nun wieder ein Recht auf diese Vorsorgemaßnahme. Der Beschluss des Bundestages muss noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Der Termin dafür wurde auf den 25. Juni 2021 gelegt. 

Laut wikipedia kann eine Kur (von lateinisch cura „Heilung“, „Behandlung“, „Pflege“; „Sorge“ …) bei Patienten sowohl der Unterstützung bei der Genesung von Krankheiten und Leiden als auch der Stärkung einer (geschwächten) Gesundheit, oder bei Gesunden der Gesundheitsvorsorge dienen.

Gestiegenes Gesundheitsbewusstsein

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) lobte ausdrücklich diese Änderung. Bayern habe lange dafür gekämpft und die Verabschiedung des Gesetzes komme zur rechten Zeit, wird Holetschek auf der Seite des  Bayerischen Rundfunks dazu zitiert. Durch Corona sei das Gesundheitsbewusstsein gestiegen und Prävention sei stärker ins Blickfeld gerückt. Der Wunsch nach ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen werde zunehmen, so Holetschek.  

"Ein wichtiges Zeichen im Kneipp-Jubiläumsjahr 2021“ nennt der Augsburger Allgemeinen zufolge der neue Kneipp-Bund-Vorsitzende Joachim K. Rudolph den Beschluss. Das Ziel sei nun, die Kneippschen Naturheilverfahren im Präventionsgesetz zu verankern, damit Gesundheitsförderung endlich den Stellenwert bekommt, den sie verdient" und möglichst allen Menschen zugänglich werde.