27. Oktober 2023 - Der Bundestag hat unter dem Titel „Pflegestudiumstärkungsgesetz“ eine Reform der Pflegeausbildung auf den Weg gebracht. Unter anderem sollen ausländische Abschlüsse leichter anerkannt werden, aber auch Studierende in der Pflege künftig eine Vergütung erhalten, und zwar für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Hierdurch erhofft sich die Politik, Anreize zu schaffen, damit mehr junge Menschen sich für den Pflegeberuf entscheiden.

Und das ist im Angesicht eines gravierenden Personalmangels auch dringend nötig, denn neben den bekannten Gründen von Berentungswelle und Berufswechsel werden zunehmend in den Krankenhäusern Pflegepersonaluntergrenzen durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. Diese Untergrenzen bestimmen, wie viele Patient:innen von einer Pflegekraft maximal betreut werden dürfen. Und genau für diese Untergrenzen wird wiederum Personal benötigt, nicht nur um den geforderten Betreuungsschlüssel einzuhalten, sondern auch, um den damit verbundenen bürokratischen Aufwand zu bewältigen. Über die Vor- und Nachteile einer Pflegepersonaluntergrenze berichten wir demnächst bei weil’s hilft!

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