25. März 2021 - Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, heißt es landläufig. Das könnte so auch auf das Gesundheitsportal gesund.bund zutreffen. Denn das hoffnungsvolle Prestigeprojekt von Gesundheitsminister Jens Spahn scheint aus den Negativ-Schlagzeilen nicht herauszukommen.

Ursprünglich gedacht, um so vielen Menschen in Deutschland wie möglich verlässliche Informationen zu Gesundheit und Krankheiten leicht zugänglich zu machen, dabei Orientierung zu bieten und vor veralteten oder falschen Informationen zu schützen, ging das Portal am 1. September 2020, also mitten in der Corona-Pandemie, online - vom Gesundheitsministerium verantwortet und finanziert.

Doch wird die Seite von Bürger*innen genutzt? 

Auf Anfrage von "weil's hilft!" nach den Zugriffszahlen, kam folgende Antwort: "Wir können sagen, dass reges Interesse an gesund.bund.de besteht. Die gewünschten Zahlen können wir allerdings nicht veröffentlichen. Wir bitten um Ihr Verständnis." Doch scheinbar war das Interesse bis Ende letzten Jahres nicht rege genug. Denn warum sonst sollte das sogenannte Nationale Gesundheitsportal gut zwei Monate nach dem Start mithilfe des Suchmaschinenriesen Google angeschoben werden?

Dazu gab Gesundheitsminister Spahn im November 2020 eine Erklärung ab und sagte: "Wer Gesundheit googelt, soll auf unserem Portal landen" und weiter: "Was nützt es Ihnen, wenn Sie die besten evidenzbasierten Informationen zusammenführen und auf ein Internetportal stellen, wenn das kein Mensch findet", sagte Spahn damals zur Begründung. Doch daraus wird erst einmal nichts.

Das Landgericht München hatte eine solche Kooperation untersagt. Die Richter gaben am 10. Februar 2021 zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen statt. Eine solche Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und der Internetsuchmaschine Google wurde als Kartellverstoß gewertet. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale, argumentierten die Richter. Geklagt hatte das Unternehmen Hubert Burda Media über seine Tochterfirma "Netdoktor" - dem Gesundheitsportal des Medienkonzerns.

Worum geht es hier?

Business Insider hat Einblicke in die Argumentation des Gesundheitsministeriums bei dem Fall veröffentlicht, die ein weiteres Mal aufhorchen lassen. Ein Verbot der Zusammenarbeit dürfe es demnach nicht geben, weil Spahn dadurch "ein immenser und irreparabler Reputationsschaden drohen" würde, schreibt der Business Insider dazu. "Der Bundesminister für Gesundheit hat es persönlich vorgestellt und wird in der Öffentlichkeit deshalb auf das Engste mit dem Wohl und Wehe des Portals an sich und seiner Kommunikation in den digitalen Medien identifiziert", zitiert die Seite weiter. 

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Nun erwägt Google selbst jedoch noch weitere rechtliche Schritte und legte Berufung ein, wie das Oberlandesgericht München am 16. März 2021 bestätigte. Man befinde sich noch in der Prüfung, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man im Zuge des Verfügungsverfahrens ergreifen wolle. Aus diesem Grund habe man vorsorglich Schritte eingeleitet, die einen größeren zeitlichen Spielraum für eine solche Entscheidung gewähren, erklärte Google dazu. Die Infoboxen auf der Seite der Suchmaschine, die zu gesund.bund.de geführt hätten, wurden zwischenzeitlich allerdings entfernt. 

Konzepte der Integrativen Medizin fehlen 

Denkbar ist, dass die Webseite auch ohne Google von mehr Bürger*innen genutzt würde, wenn das gesamte Spektrum der Medizin darauf erfasst wäre und auch die Konzepte der Integrativen Medizin und der Naturmedizin darauf sichtbar wären.

Rund 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wünschen sich Umfragen zufolge auch dazu verlässliche Informationen - die auf Grundlage einer Vielzahl von Studien durchaus existieren, aber bisher auf gesund.bund.de fehlen. 

Weil's hilft! hat sich dazu vor geraumer Zeit mit einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium gewandt und angeboten, Kontakte zu integrativmedizinischen Lehrstühlen zu vermitteln. Eine Antwort steht allerdings noch aus. Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.