Nun, es kommt drauf an, was man für Hokuspokus hält… Nein, im Ernst, die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen laut Sozialgesetzbuch alle Maßnahmen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Davon ausgenommen sind allerdings oft hilfreiche Behandlungsmethoden aus der Naturmedizin. Denn obwohl die sogenannten „besonderen Therapierichtungen“ (Anthroposophische Medizin, Pflanzenheilkunde und Homöopathie) durchaus ihren vom Gesetzgeber vorgesehenen Raum in der gesetzlichen Krankenversicherung haben, also von der Erstattung nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, zahlen die meisten Kassen nur im Rahmen freiwilliger Leistungen spezielle Therapien. Das finden wir ungerecht.

Denn oft sind zum Beispiel Menschen mit chronischen Erkrankungen auf ergänzende naturmedizinische Therapien angewiesen: wie beispielsweise die zusätzliche Misteltherapie bei Krebs oder Akupunktur bei dauerhaften Schmerzzuständen. Hier können nachweislich Nebenwirkungen gelindert und die Lebensqualität verbessert werden.

Nicht alle Patienten können sich jedoch solche Behandlungen leisten - es sollte aber jeder das Recht auf wirksame medizinische Hilfe haben, unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten!

Hier muss sich etwas ändern: Deshalb fordern wir die volle Erstattung naturmedizinischer Verfahren der „besonderen Therapierichtungen“, sowie bewährter traditioneller Medizinsysteme durch die Gesetzlichen Krankenkassen!

https://www.naturundmedizin.de/homoeopathie-und-die-gesetzliche-krankenversicherung.html