weil's hilft!-Bündnis erreicht Quorum mit Petition gegen die Streichung von Satzungsleistungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in der GKV
Berlin, 27.02.2024
Nach nur 18 Tagen hat das von der Bürgerkampagne weil’s hilft! initiierte Bündnis aus Patient:innen, Ärzt:innen, Verbänden, Unternehmen und Personen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit seiner Bundestagspetition am vergangenen Sonntag, den 25.02. 2024, das Mindest-Quorum von 50.000 Unterschriften erreicht: Auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages haben sich bereits über 52.000 Menschen für die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV ausgesprochen.
Die Petitionsseite ist unter folgendem Link erreichbar: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html.
Noch nicht erfasst ist eine beträchtliche Zahl an händischen Unterschriften auf analogen Listen, die direkt an den Deutschen Bundestag zur Erfassung zurückgeschickt werden.
“Mit dem schnellen Erreichen des notwendigen Quorums haben wir einen wichtigen Meilenstein geschafft: Mit unserem Anliegen wird sich nun der Petitionsausschuss des Bundestages beschäftigen und wir werden Gelegenheit haben, unsere Argumente gegen die Streichung der Satzungsleistungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin direkt an die Politikerinnen und Politiker zu adressieren”, zeigt sich Dr. Stefan Schmidt-Troschke, geschäftsführender Vorstand von GESUNDHEIT AKTIV e.V. und Initiator von weil’s hilft! zufrieden. “Denn wir sind überzeugt: Durch solche, über die Köpfe der Menschen hinweg verordnete Maßnahmen erreicht Minister Lauterbach keine Verbesserung der Gesundheitsversorgung, sondern bringt lediglich die Patient:innen gegen sich auf. Deshalb rechnen wir für die verbleibenden neun Tage noch mit deutlich mehr Unterstützer:innen für unsere Petition.”
Das Bündnis lehnt die Streichung von Satzungsleistungen vor allem aus folgenden Gründen ab:
- Es würden kaum Kosten gespart: Laut Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse oder der mkk-meine krankenkasse liegen die Kosten im Promillebereich ihrer Gesamtausgaben.
- Es handelt sich bereits jetzt um freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die diese aus eigenen Mitteln erstatten. Die Versichertengemeinschaft insgesamt wird nicht belastet. Es besteht somit kein Handlungsbedarf, denn jeder, der nicht für Homöopathie oder Anthroposophische Medizin bezahlen möchte, kann bereits jetzt die Krankenkasse wechseln. So entsteht Wettbewerb!
- Der Vorstoß führt zu einer Verringerung der Therapiemöglichkeiten und zu sozialer Benachteiligung in der Gesundheitsversorgung.
- Es gibt diverse qualitativ-hochwertige klinische Studien, die der homöopathischen und anthroposophischen Medizin in verschiedenen Indikationsfeldern eine sehr gute Wirksamkeit attestierten – und zwar über den vielzitierten Placeboeffekt hinaus. Da auch für viele Leistungen in der Regelversorgung der GKV die Evidenz fehlt, erscheint der Vorstoß des Gesundheitsministers nicht medizinisch, sondern persönlich motiviert.
- Während andere Methoden und Verfahren im Rahmen von Satzungsleistungen erhalten bleiben, werden willkürlich zwei Therapierichtungen herausgegriffen, trotz der oben genannten Wirksamkeitsnachweise. Das ist diskriminierend und nicht sachgemäß.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: https://www.weils-hilft.de oder schreiben Sie uns eine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).