Breites Bündnis um weil’s hilft! startet Bundestagspetition gegen Lauterbachs Pläne, die Satzungsleistungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin in der GKV zu streichen und wendet sich direkt an den Kanzler

Berlin, 14.02.2024

Ein breites, von der Bürgerkampagne weil’s hilft! initiiertes Bündnis bestehend aus Patient:innen und Ärzt:innen-Verbänden, Unternehmen und Personen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft fordert in einer Bundestagspetition die Beibehaltung der Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV.

Mit diesem Anliegen haben sich die Petenten ebenfalls brieflich an Bundeskanzler Olaf Scholz sowie weitere Kabinettsmitglieder gewandt, um die von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigte Streichung von freiwilligen Satzungsleistungen zu stoppen.

“Der Vorschlag Lauterbachs ist aus unserer Sicht nicht geeignet, die Gesundheitsversorgung zu verbessern oder Kosten einzusparen”, sagt Dr. Stefan Schmidt-Troschke, geschäftsführender Vorstand von GESUNDHEIT AKTIV und Initiator von weil’s hilft!. “Vielmehr ist er ein Versuch, Patient:innen zu bevormunden und beschädigt so das Vertrauen der Menschen in die Politik.”

Die seit dem 8. Februar 2024 vom Bundestag veröffentlichte Petition wird bereits von über 20.000 Menschen unterstützt. Ziel des Bündnisses ist, bis zum 7. März 2024 mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten, um das Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen und zu diskutieren. Die Petitionsseite ist unter folgendem Link erreichbar: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.nc.html.

Das Bündnis lehnt die Streichung von Satzungsleistungen vor allem aus folgenden Gründen ab:

  • Es würden kaum Kosten gespart: Laut Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse oder der mkk-meine krankenkasse liegen die Kosten im Promillebereich ihrer Gesamtausgaben.
  • Es handelt sich bereits jetzt um freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die diese aus eigenen Mitteln erstatten. Die Versichertengemeinschaft insgesamt
  • wird nicht belastet. Es besteht somit kein Handlungsbedarf, denn jeder, der nicht für Homöopathie oder Anthroposophische Medizin bezahlen möchte, kann bereits jetzt die Krankenkasse wechseln. So entsteht Wettbewerb!
  • Der Vorstoß führt zu einer Verringerung der Therapiemöglichkeiten und zu sozialer Benachteiligung in der Gesundheitsversorgung.
  • Es gibt diverse qualitativ-hochwertige klinische Studien, die der homöopathischen und anthroposophischen Medizin in verschiedenen Indikationsfeldern eine sehr gute Wirksamkeit attestierten – und zwar über den vielzitierten Placeboeffekt hinaus. Da auch für viele Leistungen in der Regelversorgung der GKV die Evidenz fehlt, erscheint der Vorstoß des Gesundheitsministers nicht medizinisch, sondern persönlich motiviert.
  • Während andere Methoden und Verfahren im Rahmen von Satzungsleistungen erhalten bleiben, werden willkürlich zwei Therapierichtungen herausgegriffen, trotz der oben genannten Wirksamkeitsnachweise. Das ist diskriminierend und nicht sachgemäß.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website: https://www.weils-hilft.de oder schreiben Sie uns eine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).