Der australische National Health and Medical Research Council (NHMRC) veröffentlichte jetzt endlich auf breiten öffentlichen Druck die erste Version eines Berichts zur Untersuchung der Wirksamkeit der Homöopathie. Publiziert worden war 2015 nur eine deutlich negativer ausgefallene Version, die auch in Deutschland immer wieder bemüht wurde, wenn es darum ging, diese Therapierichtung in Misskredit zu bringen. Hauptaussage:  Die Effekte gingen über ein Scheinmedikament (Placebo) nicht hinaus.

Und was viele schon vermuteten, bestätigte sich: Die Version 1 des Berichts aus 2012 fällt deutlich positiver aus. Er fand „vielversprechende Belege für die Wirksamkeit von Homöopathie“ bei Fibromyalgie („Muskelrheuma“), Mittelohrentzündung, Darmverschluss nach einer Operation, Atemwegsinfektionen und Nebenwirkungen von Krebstherapien. „Unklare Belege“ findet der Bericht im Hinblick auf Asthma, chronische Erschöpfung (Fatigue) und Heuschnupfen.

Das Ergebnis entspricht dem, was auch andere Übersichtsarbeiten herausgefunden hatten: Ja, es gibt nicht allzu viele Studien zur Homöopathie, und sie sind von unterschiedlicher Qualität. Aber dennoch gebe es eine ganze Anzahl von Belegen für eine Wirksamkeit bei bestimmten Indikationen. Bemerkenswert ist, dass es die australische Regierung offenbar für notwendig erachtet hat, diese Ergebnisse zu unterdrücken und einen zweiten, manipulierten Bericht zu publizieren – in der Forschungswelt sicher ein ziemlich einmaliger Vorgang. Und natürlich kam der negative Bericht den Gegnern einer Integrativen Medizin auch in Europa zupass und war mit ausschlaggebend für die negative Entscheidung der französischen Regierung, homöopathische Arzneimittel ab 2021 nicht mehr von den Kassen erstatten zu lassen. 

Weitere Informationen:
Offener Brief der Hufelandgesellschaft
Video: Gegenrede Holetschek MdL „Homöopathie keine Kassenleistung“ im Bayr. Landtag am 25.09.2019

 

Quellen:
Natur und Medizin, 17. September 2019
Homeopathy Research Institute, Abruf 19. September 2019
Erster Bericht des NHMRC aus 2012
aerzteblatt.de, 18. September 2019

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