Der wichtigste Inhalt dieses Kompromisses besteht darin, dass eine Kommission gebildet werden soll, die alle im ursprünglichen Antrag aufgeworfenen Fragen – auch unter Hinzuziehung von Expert*innen – diskutiert und beantwortet. Auf dieser Basis soll ein Positionspapier erarbeitet werden, das dann auch in das Grundsatzprogramm der GRÜNEN einfließen und auf dem Parteitag 2020 abgestimmt werden soll.

Interessant in diesem Zusammenhang ist ein wissenschaftliches Gutachten, das Dr. Harald Hamre und Dr. Helmut Kiene vom Institut für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische Methodologie an der Universität Witten/Herdecke im Auftrag der Akademie für integrative wissenschaftlich orientierte Homöopathie in Berlin ausgearbeitet haben. Es kommt zu dem Schluss, dass der Antrag der GRÜNEN-Jugend "falsche bzw. irreführende Aussagen" enthält, die die tatsächliche Datenlage ignorieren.

So sehr die Einigung der GRÜNEN zu begrüßen ist, so bedenklicher ist der Beschluss der Landesärztekammern Bremen und Sachsen-Anhalt, die die Zusatzbezeichnung ‚Homöopathie‘ an entsprechend fortgebildete Ärztinnen und Ärzte künftig nicht mehr vergeben. Patient*innen wird damit die Möglichkeit genommen, die „Spreu“ unter den Behandlern vom „Weizen“ zu trennen: „Patienten benötigen die Sicherheit, von qualifizierten Therapeuten behandelt zu werden, und sie benötigen eine Orientierung, welche Therapeuten dies bieten können“, schreibt der Bundesverband Patienten für Homöopathie in einem Offenen Brief. „Die Zusatzbezeichnung Homöopathie, vergeben durch die jeweils zuständige Ärztekammer, ist eine solche Orientierung und wir appellieren an die Landesärztekammern, die Zusatzbezeichnung Homöopathie zu erhalten.“ Weil’s hilft! schließt sich diesem Appell an und wird weiter daran arbeiten, dass Patient*innen und ihre Bedürfnisse nicht unter die Räder geraten.

Weitere Infos
Patienten appellieren an Politiker und Ärztevertreter: Offener Brief

Ggf. Download Gutachten Uni Witten-Herdecke

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