Schwerer Fehler im Bericht der FinanzKommission Gesundheit

Eine staatlich eingesetzte Kommission empfiehlt, Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, und begründet das mit einer wissenschaftlichen Quelle, die genau das Gegenteil sagt. weil's hilft! deckt den Fehler auf.

Was ist passiert?

Die FinanzKommission Gesundheit hat empfohlen, dass gesetzliche Krankenkassen homöopathische Behandlungen nicht mehr als freiwillige Zusatzleistung anbieten dürfen. Ihre Begründung: Es gebe keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Homöopathie über einen Placeboeffekt hinauswirkt.

Für diese zentrale Aussage nennt die Kommission offenbar nur eine einzige Quelle – eine Veröffentlichung von Gupta & Mathur aus dem Jahr 2016.

Das Problem: Diese Quelle sagt genau das nicht, was die Kommission behauptet.

Was steht wirklich in der zitierten Quelle?

Gupta und Mathur kritisieren in ihrem Beitrag gerade die Bewertung, auf die sich die Kommission stützt, nämlich die des australischen Gesundheitsforschungsrats (NHMRC). Sie bemängeln, dass dort:

  • verschiedene Formen der Homöopathie unzulässig in einen Topf geworfen wurden,
  • die individualisierte homöopathische Behandlung methodisch nicht richtig erfasst wurde,
  • und wichtige Formen von Evidenz gar nicht berücksichtigt wurden.

Mit anderen Worten: Die zitierte Quelle zweifelt an der Bewertung, die die Kommission als gesichert hinstellt. Sie stützt die Kommissionsaussage nicht – sie widerspricht ihr.

Was bedeutet das?

„Das ist kein kleiner Tippfehler, sondern ein fachlicher Fehlbeleg an der entscheidenden Stelle", sagt Dr. Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführer von GESUNDHEIT AKTIV und Sprecher der Kampagne weil's hilft!. „Wenn eine Kommission nur einen einzigen Beleg für ihre Kernaussage nennt – und dieser Beleg nicht stimmt – dann bricht die gesamte Begründung zusammen."

Besonders brisant: Die Empfehlung der Kommission hat weitreichende Folgen. Sie greift ein in die

  • Entscheidungsfreiheit der Krankenkassen, welche Leistungen sie anbieten,
  • Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte und
  • Wahlmöglichkeiten von Patientinnen und Patienten.

Wer so tief in das Gesundheitssystem eingreifen will, muss seine Argumente wasserdicht belegen können.

Was fordert weil's hilft!?

Der Verein GESUNDHEIT AKTIV e.V. und die zugehörige Bürgerkampagne weil's hilft! fordern von Kommission und Bundesgesundheitsministerium:

  1. Sofortige Überprüfung des fehlerhaften Quellenbezugs
  2. Öffentliche Klarstellung des Fehlers
  3. Korrektur des Berichts an der betreffenden Stelle
  4. Vollständige Offenlegung der zugrunde gelegten Evidenzbewertung
  5. Kein Gesetz auf Basis dieses Berichts, solange der Fehler nicht aufgeklärt ist

Warum ist das mehr als ein Streit um Homöopathie?

„Es geht hier nicht nur um Homöopathie", betont Schmidt-Troschke. „Es geht um die Qualität gesundheitspolitischer Entscheidungen. Wer selbst grundlegende Standards wissenschaftlicher Quellenarbeit nicht einhält, sollte anderen nicht leichtfertig fehlende Evidenzbasierung vorwerfen."

Gesundheitspolitische Entscheidungen, die Millionen Menschen betreffen, müssen auf soliden, überprüfbaren Fakten beruhen. Dieser Anspruch ist hier offensichtlich nicht erfüllt worden.

Quelle: Gutachten Finanzkommission Gesundheit