Unser Protest wirkt: Union verschickt Musterantworten an Abgeordnete

Tausende Bürgerinnen und Bürger sind unserem Aufruf gefolgt und haben mithilfe unseres Mailingtools an ihre Abgeordneten im Wahlkreis geschrieben. Anlass waren die geplante Streichung von Homöopthie und Anthroposophischer Medizin als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, hat nun Presseberichten zufolge einen internen Mustertext an die Abgeordnetenbüros geschickt, mit dem diese auf kritische Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern antworten sollen. Das zeigt: unser Protest bleibt nicht unbemerkt und kommt genau da an, wo er soll.

Was steht in dem Musterschreiben?

Der Musterbrief macht noch etwas anderes sichtbar: Was die Abgeordneten antworten, ist oft keine eigene Einschätzung. Es sind vorformulierte Textbausteine aus der Fraktionszentrale. Ein zentraler Satz darin lautet: „Für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz nach den anerkannten internationalen wissenschaftlichen Standards vor."

Aus unserer Sicht greift diese Aussage zu kurz.

Denn sie berücksichtigt weder die aktuelle Studienlage noch die Ergebnisse der Versorgungsforschung ausreichend. Studien zu Wirksamkeit, Patientennutzen und Wirtschaftlichkeit zeichnen ein differenzierteres und vielfach positives Bild.

Über die Forschungslage haben wir hier ausführlich berichtet:
Zum Beitrag: Forschung zu Homöopathie und Anthroposophischer Medizin

Hinzu kommt ein zweites Problem:

Nach unserer Analyse stützt die Finanzkommission ihre zentrale Aussage zur Evidenzlage auf eine Quelle, die diese Schlussfolgerung gar nicht trägt. Mit anderen Worten: Die Kommission beruft sich auf eine wissenschaftliche Veröffentlichung, die ihrer eigenen Argumentation widerspricht.

Darüber haben wir hier berichtet:
Zum Beitrag: Schwerer Fehler im Gutachten der Finanzkommission Gesundheit

Deshalb lohnt es sich, bei Antworten aus den Abgeordnetenbüros genauer nachzufragen. Nicht nur zur Bewertung der Evidenzlage, sondern auch zur Frage, ob die Begründung der Finanzkommission einer sorgfältigen Prüfung standhält.

Was du jetzt tun kannst

Du hast eine E-Mail an deine Abgeordnete oder deinen Abgeordneten geschrieben und eine Antwort erhalten, die auf mangelnde Evidenz verweist? Wir haben zwei Textbausteine vorformuliert, die du einzeln oder auch zusammen nutzen kannst, um auf Antworten von Abgeordneten zu reagieren:

Baustein 1: Zur Evidenzlage

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie schreiben, für Homöopathie und Anthroposophische Medizin gebe es keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz. Nach meinem Kenntnisstand greift diese Darstellung jedoch zu kurz. Aktuelle Studien sowie Ergebnisse der Versorgungsforschung zeigen ein deutlich differenzierteres Bild und weisen auf Nutzen für Patientinnen und Patienten hin.

Deshalb würde mich interessieren: Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen Sie Ihre Einschätzung? Und warum halten Sie diese für ausreichend, um die Leistungen vollständig zu streichen?

Baustein 2: Zum Zitierfehler

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Bei meiner Beschäftigung mit dem Bericht der Finanzkommission Gesundheit bin ich auf einen Punkt gestoßen, der mich irritiert. Nach Angaben von mehrer Organisationen stützt sich die zentrale Aussage zur fehlenden Evidenz auf eine Quelle, die diese Schlussfolgerung gar nicht bestätigt, sondern ihr widerspricht.

Falls das zutrifft, stellt sich für mich die Frage, ob die Begründung der geplanten Streichung ausreichend belastbar ist.

Deshalb möchte ich Sie bitten, diesen Sachverhalt zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie hier:
www.weils-hilft.de/gesundheitspolitik/weils-hilft-deckt-auf-schwerer-fehler-im-gutachten-der-finanzkommission

 

Weitere Punkte, die du ansprechen kannst:

  • Die Einsparung beträgt rund 40 Millionen Euro im Jahr, das sind 0,01 Prozent der GKV-Ausgaben. Gleichzeitig riskiert die Streichung Kostenverschiebungen, wenn Patientinnen und Patienten auf teurere Behandlungen ausweichen. Die Verhältnismäßigkeit fehlt.
  • Die Streichung greift in die Satzungsautonomie der Kassen, die Therapiefreiheit der Ärzte und die Wahlfreiheit der Patienten ein. Alle drei sind im SGB V verankert.

Noch ist das Zeitfenster offen

Die parlamentarischen Beratungen laufen. Die Union will das Gesetz vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Das bedeutet: Die nächsten 2 Wochen zählen.

Schreib. Ruf an. Geh hin, wenn du kannst. Und wenn du eine Antwort bekommst, antworte darauf. Du hast keine Antwort erhalten? Dranbleiben und freundlich nachfassen. Wir lassen nicht locker, bis unsere Argumente gehört werden.