Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Spargesetzes (BStabG)
Zusammenfassung
weil’s hilft! lehnt die im Referentenentwurf vorgesehenen Streichungen anthroposophischer und homöopathischer Leistungen entschieden ab. Das Ziel stabiler Beitragssätze wird unterstützt, die gewählten Maßnahmen sind jedoch ungeeignet und führen zu spürbaren Verschlechterungen für viele Versicherte.
Im Ergebnis werden Wahlfreiheit und Therapiefreiheit eingeschränkt: Patientinnen und Patienten verlieren den Zugang zu individuell bewährten Behandlungen oder müssen diese künftig selbst finanzieren. Zugleich bedeutet der Entwurf einen grundlegenden Einschnitt in die Vielfalt des Gesundheitssystems, da der bisherige Methodenpluralismus faktisch aufgegeben wird.
Auch in der Sache überzeugt die Maßnahme nicht. Der finanzielle Einspareffekt ist allenfalls marginal, während Verlagerungen hin zu kostenintensiveren Behandlungen wahrscheinlich sind. Zudem wird die vorhandene relevante wissenschafltiche Evidenz nicht berücksichtigt
Insgesamt trägt der Entwurf nicht zur nachhaltigen Stabilisierung der GKV bei, greift aber tief in die Versorgung vieler Menschen ein. „weil’s hilft!“ fordert daher eine grundlegende Überarbeitung.
1. Einleitung
Das Kampagnenbündnis „weil’s hilft! – Naturmedizin und Schulmedizin gemeinsam“ erkennt ausdrücklich an, dass der Gesetzgeber vor der Herausforderung steht, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern und die Beitragssätze zu stabilisieren. Dieses Ziel ist notwendig und verdient Unterstützung.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält jedoch Regelungen, die aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer der Gesundheitsversorgung nicht zur Lösung beitragen, sondern konkrete Verschlechterungen im Alltag vieler Menschen bewirken.
Im Zentrum unserer Kritik stehen:
- die Streichung der Erstattungsfähigkeit anthroposophischer und homöopathischer Arzneimittel und Leistungen,
- sowie die damit verbundene Abkehr vom Methodenpluralismus im deutschen Gesundheitswesen.
Für viele Menschen ist das keine abstrakte Frage der Systemgestaltung, sondern eine sehr konkrete:
Können sie eine GKV-finanzierte Behandlung fortführen, die ihnen hilft – oder nicht?
Die Maßnahme trifft Patientinnen und Patienten unmittelbar, schwächt ihre Wahlfreiheit im GKV-System und steht in keinem erkennbaren Verhältnis zu ihrem möglichen finanziellen Einspareffekt, der ja durch das BStabG erzielt werden soll.
2. Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer
weil’s hilft! vertritt die Perspektive von Menschen, die ihre Gesundheit bewusst und aktiv gestalten – und dabei naturmedizinische und schulmedizinische Verfahren gemeinsam nutzen.
Für viele Versicherte ist genau diese Verbindung entscheidend. Sie wählen nicht „entweder oder“, sondern „sowohl als auch“ – weil sie damit gute Erfahrungen gemacht haben. Sowohl präventiv als auch kurativ.
Dies betrifft insbesondere:
- Menschen mit chronischen Erkrankungen,
- Patientinnen und Patienten in belastenden Therapiesituationen, etwa in der Onkologie,
- sowie Personen mit komplexen oder schwer behandelbaren Krankheitsverläufen.
Diese Menschen sind keine Randgruppe. Sie sind Teil der Solidargemeinschaft. Sie zahlen ihre Beiträge – und übernehmen oft in besonderem Maße Verantwortung für ihre Gesundheit.
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie das System übermäßig belasten. Im Gegenteil: Viel spricht dafür, dass gerade diese Menschen besonders bewusst, informiert und eigenverantwortlich mit ihrer Gesundheit umgehen.
Integrative Therapieansätze unterstützen genau das: Prävention, Stabilisierung und Selbstwirksamkeit. Gesundheitsökonomische Evaluationen deuten darauf hin, dass dies mittel- und langfristig sogar zu geringeren Kosten führen kann.
Die geplante Regelung trifft damit ausgerechnet diejenigen, die aktiv zur Stabilität des Systems beitragen.
Für sie bedeutet die Streichung konkret:
- den Verlust einer Behandlung, die ihnen hilft,
- zusätzliche finanzielle Belastung,
- und die Einschränkung ihrer freien Therapieentscheidung.
3. Abschied vom Methodenpluralismus
Noch gravierender als die einzelne Leistungsstreichung ist der strukturelle Einschnitt, den der Referentenentwurf bedeutet.
Mit den Änderungen in § 2 SGB V wird die bisherige Offenheit für unterschiedliche medizinische Ansätze aufgegeben. Der Methodenpluralismus – also das Nebeneinander verschiedener Therapierichtungen innerhalb der gesetzlichen Versorgung – wird damit faktisch beendet.
Das ist ein grundlegender Paradigmenwechsel.
Bisher galt: Unterschiedliche medizinische Ansätze können nebeneinander bestehen, und Patientinnen und Patienten können im Rahmen des Systems wählen.
Künftig droht: Eine stärkere Vereinheitlichung der Versorgung mit weniger Raum für individuelle Wege.
Für die Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das:
- weniger Wahlfreiheit,
- weniger Passung der Therapie zur eigenen Situation,
- und weniger Möglichkeiten, Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen.
Ein solidarisches Gesundheitssystem sollte Vielfalt ermöglichen, nicht einschränken.
4. Konkrete Belastungen im Alltag
Die geplanten Änderungen wirken nicht isoliert. Sie treffen auf ein Versorgungssystem, in dem Versicherte bereits mit verschiedenen Belastungen konfrontiert sind:
- steigende Eigenbeteiligungen,
- Veränderungen in Versorgungsstrukturen,
- zunehmender Druck auf Arzt-Patienten-Zeit.
In dieser Situation werden ausgerechnet solche Angebote gestrichen, die viele Menschen als stabilisierend, gut verträglich und unterstützend erleben.
Für viele bedeutet das ganz praktisch: Sie müssen künftig selbst bezahlen – oder auf etwas verzichten, das ihnen nachweislich hilft.
Das ist keine abstrakte Einsparmaßnahme, sondern eine spürbare Verschlechterung im Alltag.
Widerspruch zum Koalitionsvertrag
Besonders irritierend ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf im direkten Widerspruch zu den gesundheitspolitischen Zielsetzungen des Koalitionsvertrages steht.
Dort heißt es ausdrücklich:
„Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“
Damit wird Integrative Medizin explizit als Bestandteil einer präventionsorientierten Gesundheitsstrategie benannt.
Der Referentenentwurf geht nun in die entgegengesetzte Richtung:
- statt Förderung: Einschränkung
- statt Integration: Ausschluss
- statt Präventionsstärkung: Rückbau niedrigschwelliger Angebote
Aus Sicht von weil’s hilft! stellt sich daher eine grundlegende Frage:
Wofür steht diese Gesundheitspolitik eigentlich – für Integration und Prävention oder für deren Rückbau?
Missachtung gesellschaftlicher Rückmeldungen
Die Debatte um Integrative Medizin wird seit Jahren geführt und von der Bevölkerung aktiv begleitet.
Im Jahr 2024 haben rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger eine Bundestagspetition zur Erhaltung entsprechender Leistungen unterstützt, die von weil’s hilft! mit angestoßen wurde.
Diese Zahl ist ein deutliches Signal:
Viele Menschen wünschen sich eine Gesundheitsversorgung, die Wahlfreiheit, Vielfalt und integrative Ansätze ermöglicht.
Dass dieses Signal bislang ohne erkennbare politische Antwort geblieben ist, sorgt bei vielen für Unverständnis.
Der vorliegende Referentenentwurf verstärkt diesen Eindruck – weil er genau das Gegenteil dessen vorsieht, was viele Menschen eingefordert haben.
Fehlende Geeignetheit der Maßnahme
Auch in der Sache überzeugt die Regelung nicht.
Die betreffenden Leistungen machen nur einen sehr kleinen Anteil der Gesamtausgaben aus. Gleichzeitig ist absehbar, dass ihr Wegfall nicht zu Einsparungen führt, sondern zu Verlagerungen:
- hin zu anderen, oft kostenintensiveren Behandlungen,
- zu mehr Arztkontakten,
- und möglicherweise zu ungünstigeren Krankheitsverläufen.
Die Maßnahme spart nicht – sie verschiebt.
Vertrauen in das Gesundheitssystem
Gesundheitspolitik wirkt nicht nur über Strukturen, sondern auch über Vertrauen.
Viele Nutzerinnen und Nutzer erleben die geplanten Änderungen als:
- Einschränkung ihrer Entscheidungsfreiheit,
- Abwertung ihrer Erfahrungen,
- und als Signal, dass ihre Perspektive nicht ausreichend gehört wird.
Das kann Vertrauen kosten – und damit genau das schwächen, was für ein funktionierendes Gesundheitssystem zentral ist: die aktive Mitwirkung der Menschen.
Forderungen
Vor diesem Hintergrund fordert weil’s hilft!:
- Die Rücknahme der Streichung anthroposophischer und homöopathischer Leistungen.
- Den Erhalt des Methodenpluralismus als grundlegendes Prinzip im SGB V.
- Eine stärkere Einbeziehung der Nutzerperspektive in gesundheitspolitische Entscheidungen.
- Eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Bundestagspetition.
- Die Sicherung von Wahlfreiheit und integrativer Versorgung.
Schlussfolgerungen
Das Ziel, die Beitragssätze zu stabilisieren, ist richtig.
Die hier gewählte Maßnahme ist es nicht.
Sie trifft Menschen in ihrem konkreten Versorgungsalltag, ohne einen relevanten Beitrag zur Lösung der finanziellen Herausforderungen zu leisten. Gleichzeitig stellt sie einen grundlegenden Eingriff in die Vielfalt des Gesundheitssystems dar.
Ein solidarisches Gesundheitssystem sollte Raum lassen für unterschiedliche Wege, gesund zu werden und zu bleiben.
weil’s hilft! spricht sich daher entschieden gegen die vorgesehenen Änderungen aus und fordert eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs – unter ernsthafter Berücksichtigung der Perspektive der Menschen, die dieses System tragen.